Allgemeine Geschäftsbedingungen Tanzschule Andrae

§ 1 - Rechtsgültigkeit / Vertragsbestandteile
Die Rechtsgültigkeit dieses Vertrages kommt mit der Unterschrift oder der Inanspruchnahme
der angebotenen Leistungen zustande. Die jeweils geltenden Preise, Angaben und Bedingun-
gen sind Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages. Sie werden
mit der Unterschrift bzw. mit der Buchung im Fernabsatz anerkannt. Stichtag ist, sofern nicht
anders vereinbart, der Tag des Vertragsabschlusses.

§ 2 - Auskünfte / Zusagen
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Mündliche Auskünfte und Zusagen des
Personals begründen eine rechtliche Verpflichtung der Tanzschule Andrae nur dann, wenn
sie von der Verwaltung schriftlich bestätigt wurden.

§ 3 - Unterrichtsfreie Zeiten
Die Tanzschule ist in den Schulferien des Bundeslandes Baden Württemberg geschlossen.
Sowie Feiertage, an denen allgemeines Tanzverbot besteht. Die genauen Daten werden geson-
dert bekannt gegeben und zur Einsicht ausgehängt. Weiter behalten wir es uns vor, während o.a. Ferienzeiten abweichend vom Regelunterricht Fitnessprogramm, Workshops, Tanzparties
und andere Events anzubieten.

§ 4 - Lehrpersonal / Räumlichkeiten / Unterrichtsgestaltung
Die Auswahl des Lehrpersonals für die Kurse und Clubs, die Auswahl der Veranstaltungsräu-
me am Ort sowie die Gestaltung des Unterrichts sowohl im Programm, als auch im zeitli-
chen Ablauf bleibt ausschließlich der Tanzschule vorbehalten.

§ 5 - Teilnehmer / Teilnehmerzahl
Kurse / Clubs werden grundsätzlich nur ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen durchgeführt. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, Kurse / Clubs mit einer zu kleinen
Teilnehmerzahl zusammenzulegen, zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Die Teilnehmer 
und die Teilnehmerzahl des Kurses / Clubs werden ausschließlich von der Tanzschule bestimmt,
die Kurs- / Clubteilnehmer haben diesbezüglich kein Mitspracherecht.

§ 6 - Kurs- / Clubtermine, -dauer, -preise
Die Kurs- / Clubtermine, die Kurs- / Clubdauer und die Kurs- / Clubpreise (Honorare) sind in
der jeweils aktuellen Ausschreibung festgesetzt. Stichtag ist, sofern nicht anders vereinbart,
der Tag des Vertragsabschlusses. Die Tanzschule behält sich vor, nach eigenem Ermessen
zeitlich begrenzte Aktionen und Rabatte zu gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht
außerhalb des ausgewiesenen Aktionszeitraums nicht. Ferner ist eine nachträgliche Rabat-
tierung für bereits bezahlte Kurs-/ Clubpreise (Honorare)unzulässig. Die Tanzschule ist
berechtigt, den Kurs- / Clubtag und die Kurs- / Clubuhrzeit aus organisatorischen Gründen
zu verschieben. Wird ein Kurs / Club verschoben, hat der Kurs- / Clubteilnehmer das Recht,
in einen anderen Kurs / Club zu wechseln. Einen Anspruch auf die Beibehaltung des laut
Ausschreibung angegebenen Kurs- / Clubtages und / oder der Kurs- / Clubuhrzeit hat der
Kurs- / Clubteilnehmer nicht. Eine Rückzahlung bei nicht von der Tanzschule verursachten,
ganz oder teilweise versäumten Tanzstunden erfolgt nicht.

§ 7 - Zahlungsbedingungen
Kurs- und Clubhonorare sind gemäß den aktuell gültigen Bedingungen zu begleichen. Alle
angegebenen Preise gelten nur in Verbindung mit den dazugehörigen Zahlungsbedingungen.
Das vereinbarte Kurshonorar ist zur ersten Unterrichtsstunde fällig. Sollte die Teilnahme am
Tanzkurs nicht angetreten werden können, erfolgt eine Gutschrift des Honorars für die Teil-
nahme an einem späteren Kurs. Eine Rückzahlung bei nicht von der Tanzschule verursachten,
ganz oder teilweise versäumten Unterrichtsstunden erfolgt nicht. Clubhonorare werden in der
Regel zum 01. oder 15. des Monats im Lastschriftverfahren eingezogen, dies gilt auch für die
Ferien und sonstige veranstaltungsfreie Zeiten. Eine unverschuldete Nichtteilnahme am Kurs
/ Club oder an einer sonstigen Veranstaltung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. In Aus-
nahmefällen kann die Tanzschule ein Guthaben verbuchen, welche auf eine gleichwertige
Buchung binnen eines Jahres angerechnet werden kann. Gebuchte Kurse / Clubs und Gutschrif-
ten sind nicht auf andere Personen übertragbar und nicht in bar auszahlbar.

§ 8 - Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung (Verzug) werden, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Mahnkosten
in Höhe von 20,- € und Verzugszinsen in mindestens gesetzlicher Höhe berechnet. Bankgebüh-
ren und / oder sonstige Auslagen aufgrund von Rücklastschriften, die der Kurs- / Clubteilnehmer
zu vertreten hat, sind der Tanzschule mit 10 € zu erstatten. Mit dieser Summe sind alle der Tanz-
schule belasteten Bankgebühren sowie Schreibauslagen und Portokosten abgegolten. Kommt
ein Teilnehmer schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten
Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Wir behalten es uns
vor, unsere Forderungen bei Säumnis des Kurs- / Clubteilnehmers an Dritte zu übergeben.

§ 9 - Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Alle Verträge verlängern sich automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern nicht sechs Wochen vor Vertragslaufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und gilt erst als rechtswirksam, wenn sie seitens der Tanzschule bestätigt wurde.

§ 10 - Gefahren
Die Teilnahme an allen Kursen / Clubs und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Unfall
versicherung ist Sache des Kursteilnehmers. Für Garderobe wird nicht gehaftet.

§ 11 - Urheberrecht
Der Kurs- / Clubteilnehmer darf die in den Kursen / Clubs erlernten Figuren, Choreographien,
Folgen und Programme nicht ohne Genehmigung der Tanzschule an Dritte weitergeben oder
selbst unterrichten. Die Tanzschule ist bei Verletzung der Urheberrechte zur Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen berechtigt.